KONTAKT >

Organisation ist das A & O

Eine mangelhafte Organisation im Unternehmen hemmt das Wachstum. Und schürt die Unsicherheit und Fehleranfälligkeit. Unklare Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche, unzureichende Kommunikation zwischen Hierarchieebenen behindern die Umsetzung von Entscheidungen in den betrieblichen Erfordernissen. Und schaffen womöglich noch mehr Probleme als dass diese gelöst werden.

In der Konsequenz geraten so unternehmerische Abläufe ins Stocken, die gewünschte Qualität wird nicht erreicht und die Wettbewerbsfähigkeit lässt nach. Hohe Prozesskosten sind die Folge. Und zur nächsten gewünschten Wachstumswelle des Unternehmens wird der Aufwand der optimierten Organisationsentwicklung umso größer.

Der Frust bei engagiert lösungsorientiert arbeitenden Mitarbeitern steigt. Ob sie in so einer Organisation auf lange Sicht bleiben, ist fraglich. Das Image verändert sich und der Teufelskreis wird größer. Ein Schaden, den sich aktuell keine Organisation leisten möchte. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

Förderung mit BAFA-akkreditierten Berater

Das Förderprogramm erfolgt aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland. Weitere Kriterien sind beispielsweise: weniger als 250 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio Euro.

Als Bestandsunternehmen gilt ein Fördersatz von 50% der maximal förderfähigen Beratungskosten als Bemessungsgrundlage in Höhe von 3.000 Euro netto in den alten Bundesländern. Das würde für Sie einen maximalen Zuschuss von 1.500 Euro bedeuten. Bei Jungunternehmen gilt bei gleichem Fördersatz um 1.000 Euro höhere maximal förderfähige Beratungskosten, also 4.000 Euro netto. Demnach wäre das ein maximaler Zuschuss von 2.400 Euro. Und befindet sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten so gilt bei maximal förderfähigen Beratungskosten von 3.000 Euro netto ein Fördersatz von 90 Prozent mit maximalem Zuschuss von 2.700 Euro.

Als Beraterin bin ich seit 2021 bei BAFA – mit der Unternehmens-Nr. 191856 – registriert. In diesem Zusammenhang biete ich eine allgemeine Beratung hinsichtlich Unternehmensführung im Personal- und Rechnungswesen an. Die Schwerpunkte sind:

Anforderungen an die Beratungsförderung

Mit der BAFA-Förderung werden nur konzeptionelle Beratungsleistungen unterstützt. Konzeptionell ist eine Beratung, wenn diese Entscheidungshilfen bietet, Schwachstellen und deren Ursachen feststellt und Vorschläge zur Verbesserung inklusive Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis erfolgt.

Der Ablauf stellt sich folgendermaßen dar:

BAFA-Förderzuschuss in 2023

Mit dem Förderzuschuss, je nach Unternehmensgruppe und Standort, derzeit von bis zu 2.400 Euro unterstütze ich Sie digitale Prozesse zu schaffen, die Ihre Unternehmensstrukturen kontinuierlich optimieren. So können Sie das ersparte Geld anderweitig im Unternehmen investieren. Das Beantragen ist einfach gestaltet und schnell gemacht. 

Schreiben Sie mich bitte direkt an – zur Klärung der Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Und teilen Sie mir Ihr Anliegen über info@digitalontop.de mit – ich melde gerne direkt bei Ihnen telefonisch.

Die Tätigkeit der Buchhaltungsaufgaben wird häufig von ehrenamtlich tätigen Personen erledigt. Nicht immer liegen Fachkenntnisse in ausgeprägter Form dar. Das ist eine Stolperfalle, Unwissenheit schützt vor Verstößen nicht. Es gelten beispielsweise Vorschriften zu Rechenschafts- und Buchführungspflichten von Vereinen gem. BGB §§ 259, 666 sowie AO § 63 (3) i.V. § 140. Im Extremfall wird beispielsweise bei einem gemeinnützig organisierten Verein, die sogenannte Gemeinnützigkeit vom Finanzamt aberkannt. Ein Ruin für den betroffenen Verein im öffentlichen Geschehen.

Die Gründung mit der Eintragung ins Vereinsregister

In Deutschland gibt es aktuell mehr als 600.000 Vereine, die im öffentlichen Vereinsregister eingetragen sind. Die Zwecksetzungen sind ganz unterschiedlich, häufig anzutreffen sind Sport-, Freizeitvereine sowie Vereine sozialer Einrichtungen. Wird ein Verein neu gegründet, wird dieser mit ausreichend vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern über den Notar beim Amtsgericht angemeldet und im Vereinsregister vermerkt. Der Verein trägt damit das Kürzel „e.V.“. Grundlage zur Gründung ist eine Satzung nach Vorgaben gemäß BGB mit Angaben zu Zweck, Name und Sitz des Vereins. Darüber hinaus gilt die Berücksichtigung der Bestimmungen der Finanzverwaltung zur Gemeinnützigkeit.

Gemeinnützigkeit unterliegt Voraussetzungen

Die Gemeinnützigkeit ist in der Abgabenordnung (AO) §§ 51-68 geregelt, die zusammenfassend als Gemeinnützigkeitsrecht bezeichnet wird. Ein Verein verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos gefördert wird. Gemeinnützige Zwecke sind beispielsweise die Förderung von Religion, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, der Flucht- und Migrationshilfe.

Zweck und Gemeinnützigkeit sind in der Vereinssatzung geregelt und unterliegen bestimmten Bedingungen. Im Wesentlichen muss die Selbstlosigkeit gewahrt bleiben. Das bedeutet, dass keine überwiegende Förderung eigenwirtschaftlicher Zwecke erfolgt. Zudem besteht ein grundsätzliches Verbot von Zuwendungen an Mitgliedern oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen an Dritte. Darüber hinaus müssen vereinnahmte Mittel wie beispielsweise Spenden zeitnah verausgabt werden. Gemeint ist damit der Verbrauch innerhalb von zwei Jahren, also Verwendung der Einnahmen spätestens im zweiten Jahr.

Ob ein Verein die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllt, prüft die Finanzbehörde in regelmäßigen Abständen. So werden diese Bedingungen streng überwacht: zum einen durch inhaltliche Prüfung der Satzung und der Änderungen, zum anderen im Rahmen der Abgabe von Steuererklärungen – oder bei besonderem Interesse im Rahmen einer angeordneten Betriebsprüfung.

Gemeinnützig anerkannte Organisationen profitieren von vielfältigen Vergünstigungen für die Körperschaft sowie vom ehrenamtlichen Engagement. Zudem obliegt nur gemeinnützigen Vereinen die Möglichkeit zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen – mit entsprechendem Steuerabzug durch den Spender. Ein Privileg auf das kein gemeinnütziger Verein verzichten möchte.

Überwachung des Satzungszwecks durch Aufzeichnungen

Sobald ein Verein im Vereinsregister eingetragen ist, nimmt dieser als juristische Person am wirtschaftlichen Verkehr teil. Das bedeutet, dass er ohne Gewinnerzielungsabsicht sofort zur Aufzeichnung verpflichtet wird, beispielsweise wenn dieser seine Spenden oder Mitgliedsbeiträge verwaltet. Aus der Vorschrift zur ordnungsgemäßen Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben gemäß § 63 (3) folgt die Vorschrift gem. § 140 AO, so dass der Verein nach Steuergesetzen eine Buchführungspflicht hat.

Nicht selten, ist eine ehrenamtlich tätige Person in der Rolle des Kassenwarts tätig. Zur Erfüllung des Satzungszwecks erfolgen Aufzeichnungen aller Ein- und Auszahlungen zu Beginn oftmals in MS Excel – also ganz ohne spezieller Buchführungssoftware. So ist zwar diese einfache Art der Aufzeichnungen als Nachweis zur Kontrolle eines satzungsgemäßen Geschäftsbetriebs gemäß Vorschriften nach AO § 63 einerseits grundsätzlich erfüllt. Andererseits fehlt jedoch häufig die Einhaltung der Steuergesetze und verwaltungsmäßigen Vorschriften zur Buchführungspflicht. Gemeint sind insbesondere die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Als Verwaltungsvorschrift sind die GoBD für nachgeordnete Verwaltungsbehörden und Bedienstete des Finanzministeriums verbindlich. Hat der Verein einen kaufmännischen Betrieb, so ist dieser Kaufmann nach HGB § 33. Auch aus dieser Vorschrift nach Handelsrecht kann eine Buchführungspflicht resultieren. Ausnahme: Befreiung nach HGB § 241. Die Einordnung ist nicht immer einfach. Daher ist eine sorgfältige Prüfung durch das Steuerbüro ratsam.

Erhöhter Anspruch an die Buchführungspflicht

Ein Aspekt, der zudem häufig in einfachen Aufzeichnungen aller Ein- und Auszahlungen verloren geht, ist die Überwachung der Mittelherkunft und Mittelverwendung. Damit der Überblick gewahrt bleibt, ist die Einteilung aller Geschäftsvorfälle in verschiedene Tätigkeitsbereiche gemäß AO vorzunehmen. Gemeint ist damit, einzelne Ein- und Auszahlungen direkt als Geschäftsvorfall nach steuerlichen Auswirkungen einzuordnen.

So sind beispielweise Einnahmen wie satzungsgemäße Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse und Umlagen dem ideellen Bereich steuerbegünstigt zuzuordnen. Oder Ausgaben zur Verwirklichung des Satzungszwecks als steuerbegünstigter Geschäftsvorfall beim sogenannten Zweckbetrieb einzuordnen. Liegt Kapitalvermögen vor, das verzinst angelegt ist, so sind die Zinsen im Bereich der Vermögensverwaltung zu berücksichtigen. Falls darüber hinaus Einnahmen bestehen, durch eine selbständige nachhaltige Tätigkeit mit Erzielung von wirtschaftlichen Vorteilen, so sind diese im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb einzuordnen. Wichtig ist grundsätzlich immer zu wissen, aus welchen Mitteln das Vereinsvermögen resultiert.

Regelungen zur Rücklagenbildung

Gemeinnützige Vereine dürfen nur bedingt Vermögen aufbauen. Hierzu regelt das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts Spielraum. Dieses definiert zulässige Rücklagenbildungen des Gemeinnützigkeitsrechts. Als wichtigste gelten die freien Rücklagen sowie die sonstigen Rücklagen. Darüber hinaus existieren Betriebsmittelrücklagen, Rücklagen für satzungsgemäße Maßnahmen und Wiederbeschaffungsrücklagen.

Der Anspruch an die Tätigkeit einer Buchhaltung für den Verein ist damit enorm. Ein ehrenamtlich tätiger Kassenwart stößt damit oft im Rahmen der Einhaltung der komplexen Bestimmungen und den gemeinnützigen und steuerlichen Besonderheiten in der praktischen Umsetzung an seine Grenzen. Und nicht selten werden bei diesen Herausforderungen die Arbeiten mit den Rechnungen zur ordnungsgemäßen Buchführung an ein Steuerbüro ausgelagert, das auf gemeinnützige Vereine spezialisiert ist.

Der Fiskus als Kontrollinstanz

Ein eingetragener Verein mit Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland unterliegt gemäß Körperschaftsteuergesetz § 1 von seiner Rechtsnatur her grundsätzlich der persönlichen Körperschaftsteuerpflicht, die sein gesamtes Einkommen erfasst. Dabei erstreckt sich die Steuerpflicht auf inländische sowie ausländische Einkünfte. Es gilt das sogenannte Welteinkommensprinzip. Die Körperschaftsteuer entsteht auf die Gewinne und Erträge des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs. Ist ein eingetragener Verein gemeinnützig tätig, so gilt dieser als steuerbegünstigt und ist von der persönlichen Körperschaftsteuerpflicht befreit. Die Steuerbefreiung gilt für die Einnahmen und Ausgaben der ideellen Geschäfte, der Zweckbetriebe sowie der Vermögensverwaltung.

Daher gilt auch für gemeinnützige Vereine die Abgabepflicht von Steuererklärungen gemäß AO, gemeint ist die verpflichtende Einreichung von Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung. Unabhängig davon ist, ob ein Verein wirtschaftlich tätig ist oder steuerpflichtige Einkünfte hat. Neben den Formularen werden Tätigkeitsbericht, eine Einnahmen- und Ausgaben-Aufzeichnung sowie eine Vermögensaufstellung angefordert. Bei Vorliegen bestimmter Geschäftsvorfälle und/oder Überschreiten bestimmter Größen, ist eine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Die Übermittlung der Daten an das Finanzamt erfolgt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz in elektronischer Form. Geprüft wird durch das Finanzamt, ob die Gemeinnützigkeit weiter gewährleistet ist.

Branchenlösung mit Cloud-Anbindung

Bei professionellen Software-Lösungen wird mit einem branchenspeziellen Kontenrahmen gearbeitet, der die Einteilung der Geschäftsvorfälle in verschiedene Bereiche unterstützt und entsprechende Auswertungen ausgibt. Vorgefertigte Auswertungen, mit bedarfsweise individueller Anpassung, unterstützen zeitgemäßes Controlling für eine gezielte betriebswirtschaftliche Steuerung durch den Finanzresort des Vereins.

Zur Überwachung des Vermögens werden zu den Geschäftsvorfällen speziell dafür vorgesehene Konten genutzt. Hierzu bietet es sich an, einen Standardkontenrahmen für gemeinnützige Organisationen heranzuziehen. So kann bequem eine so genannte Vermögensübersicht erstellt werden, die als eine der wichtigsten Auswertungen für gemeinnützige Vereine gilt. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses beliebt, ist die so genannte Rücklagenübersicht. Diese dient als Nachweis von Bildung und Auflösung zulässiger Rücklagen.

Wird dann noch der Anspruch auf dezentrale Zusammenarbeit mit moderner Cloud-Software gerichtet, so ist die digitale Belegablage, für Vorstand und Verwaltung mit direktem Zugriff, die Lösung schlechthin. Softwarelösungen zur Mitglieder- und Spendenverwaltung werden häufig digital angebunden, so dass auch hier keine doppelten Erfassungen nötig sind, also Datenweitergabe ermöglicht wird.

Wird mit einer gobd-konformen Software gearbeitet, können die Buchungen im Buchführungssystem festgeschrieben werden. Und gleichermaßen bei entsprechender Zertifizierung die Unveränderbarkeit der Geschäftsvorfälle auch in der Anlagenbuchführung gewährleistet werden.

Nicht selten freut sich bei dieser Organisation das Steuerbüro. Denn der Zugriff auf die Daten und digitalen Belege zur Erstellung der Steuererklärungen ist nur wenige Mausklicks entfernt und die Fertigstellung mit elektronischer Datenübermittlung an das Finanzamt gemäß Vorgaben in absehbarer Zeit realisiert.

Weitere öffentlich-rechtliche Pflichten

Hat der Verein angestellte Mitarbeiter, so sind auch hier steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten. Zudem hat mit zunehmender Digitalisierung und elektronischer Verarbeitung von Daten der Verein die Einhaltung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDG) zu berücksichtigen. Ist kein Datenschutzbeauftragter bestellt, so ist auch hierfür der Vorstand verantwortlich.

Unterstützung bei der Aufbau- und Ablauforganisation

Die Anforderungen und Erwartungshaltung an die Führung gemeinnütziger Vereine hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten sowie Datenschutz-Vorschriften sind komplex und nicht zu unterschätzen. Eine schlanke Organisation mit minimierten Risiken in der Abwicklung, innerhalb und außerhalb des Vereins, wird zunehmend bedeutsamer. Doppelarbeiten und Redundanzen sollen vermieden werden. Und das Fachpersonal gehalten bzw. in ihrer Tätigkeit zukunftsorientiert gestärkt werden. Eine höhere Sensibilität mit Blick auf Risiken ist unerlässlich.

KnowHow und Erfahrung sämtlicher Beteiligter mit einer Neuausrichtung der Organisation bringt ressourcenschonende Prozesse in einer modernen zukunftsfähigen Arbeitswelt und sichert den Verein für die Zukunft.

Gerne unterstütze ich Sie mit Branchen-, Rechnungswesen- und IT-Knowhow/Erfahrungen, wenn Sie eine Umstellung oder Optimierung der Abläufe mit entsprechender IT-Infrastruktur planen. Bei Interesse bitte einfach eine email schreiben oder anrufen. Und wir klären im Gespräch gemeinsam die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit. Ich freue mich darauf!

Egal ob vor Ort oder online: gemeinsam Lösungen finden ist um ein Vielfaches mit Experten an der Seite einfacher. Es motiviert zugleich und sorgt für neue Impulse. Und bringt kreative Ideen mit Klarheit im konkreten Fall. Die zunehmende digitale Arbeitswelt ändert sämtliche Arbeitsabläufe. Meist fehlt im Unternehmen die Erfahrung, wie bestimmte Abläufe zunehmend automatisiert effektiv gestaltet werden können. Von Einfachheit ist ganz und gar nicht die Rede im unbekannten Terrant.

Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt

Fachwissen allein reicht bei Weitem nicht mehr aus. Gefragt sind vor allem Erfahrungen aus der IT, fach- und branchenspezifische Kompetenzen sowie methodische Unterstützung zur Analyse von Arbeitsabläufen mit gezielter Lösungsfindung. Oft fehlen zeitgemäße Qualifizierungen oder regelmäßige nachhaltige berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen. Auch verliert der eine oder andere bei der Vielzahl neuer Vorschriften und rechtlichen Änderungen schon mal den Durchblick.

Ein aktiver Austausch mit dem Steuerberater an der Seite bringt zwar schnell Klarheit in den steuerlich rechtlichen Vorschriften. Doch dann existiert die Hürde noch, wie ein Geschäftsvorfall in der Software zu berücksichtigen ist, damit der Ausweis in amtlich vorgegebenen Datensätzen korrekt erfolgt. So kann im hektischen Arbeitsalltag schnell was übersehen oder vergessen werden, mit unerwünschten unvorhergesehenen Konsequenzen. Wird beispielsweise ein falsches Konto bei einem steuerbefreiten Geschäftsvorfall bebucht und zugleich versehentlich Umsatzsteuer abgeführt, so ist das dann auch noch eine zusätzliche finanzielle Belastung für den Unternehmer. Das muss nicht sein.

Die digitale Arbeitswelt lässt sich nicht aufhalten. Corona als Beschleuniger von Veränderungen zeigte deutliche Auswirkungen: privat im persönlichen Bereich, gesellschaftlich im sozialen Umfeld sowie auch beruflich in den Unternehmen. Nötige Anpassungen in den betrieblichen Arbeitsabläufen können nicht mehr ignoriert werden.

Auch darf der Blick des Unternehmers von der Fürsorgepflicht der Beschäftigten nicht abschweifen. Investitionen für mehr Klarheit, Effizienz und konsequenter Anpassung digitaler Arbeitsweisen sind in der heutigen Zeit unerlässlich. Und qualitätssichernde Maßnahmen zur Arbeitsleistung und zur Erhaltung gesunder Fachkräfte wesentlich und wichtig. Wird der Druck bei permanent steigender Arbeitsintensität für die Beschäftigten erhöht, treibt das die wenigen Fachkräfte ins Aus. Von außen erkennbar sind das dann die Kündigungen von Mitarbeitern, die sehr überraschend geschehen. Aktuelle Studien belegen, dass Unternehmenskultur und Work-Life-Balance die entscheidenden Schlüsselfaktoren zur Erhaltung der Fachkräfte sind. Gefordert sind Methodiken und Unterstützung zur effizienten Arbeitsweise sowie Auf- und Ausbau von Problemlösungs-Kompetenzen.

Sprechen Sie aktiv mit Ihren Mitarbeitern und bieten Sie ihnen Möglichkeiten an, zur Vereinfachung der digitalen Arbeitsabläufe und Bewältigung der Herausforderungen im Berufsalltag.

Ein modernes Personal- entwicklungsinstrument

Laut der internationalen Unternehmungsberatung McKinsey achten inzwischen immer mehr Arbeitnehmer selbst auf ihre mentale und körperliche Gesundheit. Und auch der Arbeitgeber sollte diese Bedürfnisse bei ohnehin großem Fachkräftemangel nicht ignorieren. Coaching am Arbeitsplatz als Maßnahme fördert die Motivation zu Veränderungen aktiv. Die nächsten konkreten Handlungsschritte werden sofort wirksam.

Der Einstieg in die gemeinsame Zusammenarbeit erfolgt oft über Themen wie beispielsweise bei der Optimierung einer papierlosen Buchhaltung. Auch ist die Einführung einer digitalen Personalakte oder der Wunsch mit Anforderungen an neue IT-Schnittstellen zu angrenzenden Bereichen regelmäßig Anlass für ein Arbeitsplatz-Coaching. So dass beispielsweise aus dem Vorsystem Belegbilder, Rechnungsdaten oder vollständige Buchungsdaten ins Buchführungssystem übernommen werden können oder eine elektronische Registrierkasse digital angebunden wird. Mitarbeiter schätzen die neu erhaltene Einfachheit und Klarheit sehr und blühen schon nach kurzer Zeit häufig auf. Die Effekte zu mehr Effizienz sind teils enorm.

Wenn sich nach wenigen überschaubaren Zeiteinheiten der Kontakt ein wenig eingespielt hat, die ersten Erfolge eintreten sind zu mehr Effizienz, werden meist die Ziele etwas größer und der Austausch intensiver. Erkennbar ist das dann für mich, wenn zum Beispiel nachgefragt wird, ob bei großem Buchungsvolumen mit monatlich über 5000 Belegen ebenso online digital gebucht werden kann. Oder Unterstützung angefragt wird zur Anbindung weiterer Bereiche oder gar Niederlassungen im In-/Ausland.

Meine Erfahrungen beim Coaching

Viele Stammkunden in meinem Geschäftsfeld schätzen Arbeitsplatz-Coaching vor Ort oder online sehr und möchten diese aktive Begleitung beim Auf- und Ausbau digitaler Geschäftsprozesse nicht mehr vermissen. So ist der ausgiebige Gang zu theoretischen Präsenzveranstaltungen oftmals reduziert. Und der gezielte Austausch, die Reflexion zu gewünschten Änderungen, im Kontext des betrieblichen Rechnungswesens, mit notwendigen Anpassungen sofort am Arbeitsplatz sichtbar.

Fachkräfte werden so durch die begleitende Maßnahme oftmals sofort produktiver und zufriedener. Sie sammeln bei den Veränderungen positive Erfahrungen und werden als Teil des Unternehmens und Ihren aktiven unterstützenden Handlungen für eine bessere digitale Arbeitswelt gestärkt. Darüber hinaus hat dies auch weitere Effekte: denn zufriedene Mitarbeiter geben ihren Spirit mit ihren neu gewonnenen Erfahrungen formell oder oft auch informell an Kollegen weiter, so dass auch diese von der Personalentwicklungs-Maßnahme zugleich profitieren.

Mein Fokus in der Zusammenarbeit

Gerne unterstütze ich auch Sie mit Erfahrung, IT- und Fachkompetenz mit entsprechender Methodik, wenn es darum geht, betriebliche Abläufe – beispielsweise im Bereich Rechnungswesen oder Steuern – digital optimal mit hoher Effizienz mit Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften zu gestalten.

Ausgangslage für mich ist immer die Unternehmensstrategie sowie die berufliche Qualifizierung des Fachpersonals mit den individuellen Erfahrungen, Prägungen und dem vorhandenem Wissen. Denn IT-Infrastruktur alleine schafft keine digitalen und zunehmend automatischen Prozesse. Die Menschen stellen die Verbindungen dar. Diese bewirken den Wandel für weiter zu erhaltende Leistung in der Wirtschaft und zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit. Daher steht im Mittelpunkt meiner Arbeit immer die digitale Kompetenzentwicklung eines jeden Einzelnen.

Nutzen auch Sie das Business-Coaching im Kontext Ihrer Organisation der Arbeitsabläufe als etabliertes Personalentwicklungsinstrument. Und melden Sie sich gerne bei Interesse per email oder Telefon zur Klärung der Zusammenarbeit. Ich freue mich darauf!

Das ist die zur Zeit am meisten an mich gestellte Frage vieler Chefs, wenn es um die Maßnahmen zu „social distancing“ im Unternehmen geht. Denn die verschärften Vorgaben durch Politik, Mitarbeiter zunehmend ins Homeoffice zu schicken, bewirken neue Herausforderungen für den Datenschutz. Gerade bei kaufmännischen Tätigkeiten, wie beispielsweise Erstellung einer Buchhaltung, ist Homeoffice natürlich problemlos möglich. Und selbstverständlich kann der Mitarbeiter abweichend vom Büro datenschutzkonform seine Arbeit durchführen. Einflussnahme und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers sind in diesem Zusammenhang oft erschwert. Auch sind die Möglichkeiten des Einflusses sowie des Missbrauchs durch Dritte deutlich erhöht. Umso wichtiger ist es, ein paar wirklich wichtige Aspekte bei der Verlagerung des Arbeitsplatzes ins „Homeoffice“ zu beachten. Und noch besser ist, besonders zu beachtende Vorgaben schriftlich mit dem Mitarbeiter zu vereinbaren.

Wichtige Aspekte im Zusammenhang „Homeoffice“

Was vielen oft nicht bewusst ist, ist, dass es auch im „Homeoffice“ Pflichten und rechtliche Vorgaben zur Einhaltung seitens der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer gibt. Egal, ob es sich dabei um das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Versorgung (ArbMedVV), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) handelt. Oder ob es ganz banal um den Datenschutz nach europäischer Verordnung (EU-DSGVO) geht. Neben dem Schutz der Arbeitnehmer für gesunde Work-Life-Balance kann das Thema im Umgang mit dem Datenschutz mit entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen im Detail mit ebenso gleichwertiger Vorsorge geregelt werden.

So gibt es beispielsweise mit Einführung von „Homeoffice“ im Zusammenhang mit dem Datenschutz Klärungsbedarf zur Hard- und Software, zur Datensicherung und Archivierung sowie zum Transfer personenbezogener Daten des Unternehmens. Viele Unternehmer stellen sich folgende Fragen: Welche Hard- und Software darf bzw. sollte der Mitarbeiter verwenden? Wie ist der Datenaustausch zwischen Büro und „Homeoffice“ zu organisieren? Welche Maßnahmen existieren am Arbeitsplatz, damit kein unbefugter Dritter Zugang zu personenbezogenen Daten erhält? Wer kümmert sich um Datensicherungen und wie sollen diese erfolgen? Was wurde bereits im Arbeitsvertrag zum Datenschutz geregelt, welche Ergänzungen erfordert dieser noch?

Nicht selten fehlen Vereinbarungen

Aktuell stelle ich fest, dass die Regelungen aktuell bei zunehmenden Möglichkeiten im Homeoffice oft nur unzulänglich organisiert sind. Dabei ist das Thema an sich nicht neu. Früher unter dem Namen „Telearbeitsplatz“ bekannt, wurden Datenschutz-Vereinbarungen üblicherweise über den Arbeitsvertrag zur Einhaltung durch das Personal geregelt. Teils gibt es Ergänzungen mit Einführung des „Homeoffice“-Arbeitsplatzes für den betroffenen Mitarbeiter. Daneben existiert meist noch eine Verschiegenheits-Erklärung mit rechtlich bindender Wirkung. Grundsätzlich ist das alles nicht wirklich neu.

Trends zur Arbeitswelt 4.0

Trends zur Arbeitswelt 4.0 zeigen auf, dass Grenzen im Arbeit- und Privatleben zunehmend verschwinden. Die Krisenzeit als Beschleuniger der Digitalisierung und auch der Trend zur Automatisierung von Arbeitsabläufen, verstärkt diesen Effekt mit „Homeoffice“ und „mobiler Arbeit“ enorm. Was neu ist, ist die wesentliche Zunahme von „Homeoffice“ und auch die starken Veränderungen in der Information und Kommunikation. Dem Trend entsprechend ist es umso wichtiger, detaillierte Regelungen für den veränderten Umgang in der digitalen Zusammenarbeit zu treffen. Wichtig ist dabei, mit einem ersten Schritt, eine Grundlage für den Ausbau zu schaffen. Und auf Augenhöhe mit dem Mitarbeiter adäquate Lösungen zu finden, so dass auch die soziale Integrität im Unternehmen gewahrt bleibt.

Eine fachkundige Umsetzung bringt Sicherheit

Einmal die Punkte fachkundig gemeinsam konkret betrachtet und durchdacht in eine Dokumentation gebracht, beruhigt das beide Parteien enorm. Denn Sicherheit brauchen Sie als Chef wie auch die Mitarbeiter. Als Verantwortlicher möchten Sie sich als Unternehmer schließlich auf das Personal zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben verlassen können. Das Personal dagegen möchte eine Chance erhalten, vertraglich vereinbarte Regelungen verstehen und danach auch handeln können.

Ein Verstoß gegen rechtliche Vorgaben beim Datenschutz kann hohe Bußgelder oder anderweitigen Schaden wie drohenden Imageverlust im Unternehmen bewirken. Nach der Europäischen Datenschutzgrundverordnung ist jeder Unternehmer zur Einhaltung des Schutzes personenbezogener Daten als verantwortliche Person im Rahmen seines Unternehmens verpflichtet. Und auch dafür verantwortlich, dass Mitarbeiter regelmäßig über Neuerungen und Änderungen eine Einweisung erhalten. So schreibt die Verordnung des Datenschutzes eine jährliche Schulung zu aktuellen Themen in diesem Zusammenhang im Unternehmen für die Mitarbeiter vor.

Datenschutzkonforme Beratung online im 1:1-Kontakt

Haben Sie für Ihr Unternehmen Bedarf an Update-Wissen zum Datenschutz in Bezug auf „Homeoffice“? Gerne unterstütze ich Sie zur Berücksichtigung sämtlicher Aspekte, bei Bedarf gerne mit Erstellung einer spezifischen Checkliste für Ihr Unternehmen. Und auch darüber hinaus unterstütze ich Sie, wenn es darum geht, Mitarbeiter gezielt im 1:1-Kontakt in das Thema „Besonderheiten des Datenschutzes im Homeoffice“ einzuweisen. Melden Sie sich gerne direkt zu einem ersten Kontakt per Telefon: für den Ersteindruck sowie der Klärung einer möglichen Zusammenarbeit. Ich freue mich auf Sie!

Die Unterstützung durch meine Beratungsleistung im nächsten Schritt erfolgt selbstverständlich unter Einhaltung datenschutzkonformer Regelungen. Die Beratung online (kostenpflichtig) würde im 1:1-Kontakt per Telefon erfolgen, verbunden mit der Fernbetreuungs-Software Teamviewer, dem deutschen Produkt mit hohen Sicherheitsanstrengungen.

Die Corona-Krise stellt vor allem Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättenbereich, vor ernste wirtschaftliche Herausforderungen. Während die einen Unternehmen in einer Warteschleife feststecken, verfallen andere Betriebe in ein Art Dornröschenschlaf oder andere versuchen irgendwie für ihre Gäste da zu sein und gar die Krisenzeit sinnvoll zu überbrücken.

Gehen wir davon aus, dass es ein baldiges Ende und einem wesentlich reduziertem „social distancing“ geben wird, die Reiseverbote zurück gefahren werden und Ausgangsbeschränkungen der Vergangenheit angehören, wird die Wirtschaft wieder aufblühen. Sowohl privat als auch geschäftlich werden Reisen und Mobilität zum Alltag zurück kehren.

Für eine erfolgreiche Zeit nach dem Lockdown nutzen derzeit Hoteliers und Gaststättenbetreiber verstärkt die Zeit, Prozesse zu vereinfachen und routinemäßige Abwicklungen zu beschleunigen. Es werden dabei fast schon wie am Fließband automatische Abläufe integriert. Als Beispiel nenne ich gerne die digitale Anbindung von ERP-Systemen oder einer Rechnungsschreibungs-Software mit der Kanzlei-Software des Steuerberaters. Auch wird das Thema mit der Anbindung des Kassensystems auf Grund häufig bislang nicht ernst genommener gesetzlicher Vorgaben mit Archivierung der Datensätze in Angriff genommen. Denn bei Betriebsprüfungen möchte man natürlich auch keine Hinzuschätzungen bei Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben erhalten.

Hohe Bußgelder drohen außerdem bei Verstößen gegen die neue Datenschutz-Grundverordnung. Vorbeugen, statt hohe Summen unerwartet nachzahlen müssen, mit eventuell weiteren nicht einzuschätzenden Auswirkungen, wäre da sicherlich eine angenehmere Situation für die Zukunft des Unternehmers.

Die Neueinführung oder Optimierung digitaler Lösungen für die Zukunft kann tatsächlich auch ein Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen der Branche sein. Denn mit zunehmender Automatisierung kann Personal von Routinetätigkeiten entlastet, Fehleranfälligkeiten im Ablauf reduziert und die Zusammenarbeit effektiver gestaltet werden. Und nicht nur innerhalb des eigenen Unternehmens werden Zeiten gespart. Denn auch das hoch ausgelastete Personal bei angrenzenden Business-Partnern wie beispielsweise Fachkräfte in Steuerkanzleien schätzen die schlanke Abwicklung im Rahmen der Zusammenarbeit. Und obendrein ist Ihre betriebswirtschaftliche Auswertung regelmäßig auf dem ganz aktuellem Stand und „just in time“ aussagekräftig. So ist auch die kurzfristige Anfrage zu einer möglichen Kredit-Inanspruchnahme ebenso effektiv gewährleistet.

Personal entlasten, Effektivität bei Routinearbeiten erhöhen und sich auf das Kerngeschäft mit umsatzsteigernden Maßnahmen konzentrieren, wer will das nicht. Wie ist Ihre Strategie im Unternehmen? Welche Teilziele gehen Sie derzeit in der ruhigeren Lockdown-Phase aktiv an? Mit welchem Business-Partner möchten Sie step by step nachhaltige Anpassungen sicher stellen, um zukunftsfähig zu bleiben?

Wenn Sie Bedarf haben, zu prüfen, wo Potenzial im Ablauf zur Optimierung lauert, kann ich Sie gerne im Bereich vor- und nachgelagerter Softwarelösungen rund um Kasse, Rechnungen, Zusammenarbeit mit Steuerkanzlei incl. gobd-konformer Archivierung unterstützen.

Gerne biete ich ein kostenloses Erstgespräch zum Kennenlernen und zur Auftragsklärung einer möglichen Zusammenarbeit. Schreiben Sie mir einfach eine email oder rufen Sie direkt an. Ich freue mich auf Sie!

Die heutigen Aufgaben und Kompetenzen der Mitarbeiter entwickeln sich derzeit rasend weiter. Grund hierfür sind die wesentlich gestiegenen Anforderungen der digitalen Ökonomie über sämtliche Branchen hinweg. In Zeiten zunehmend zu automatisierender Prozesse werden Schulungen allgemeiner Art und zu Programmfunktionen immer weniger nachgefragt.

Stattdessen ist Erfahrung, Austausch, Prozess-Knowhow gekoppelt mit Schnittstellen- und Querschnittsthemen, praxisbezogener Umsetzungsmöglichkeit sowie technischem Wissen zur Absicherung der Datenströme an der Tagesordnung. Laut Studien erfordern kaufmännische Abläufe rund 50 Prozent an digitalen Kompetenzen, was häufig unterschätzt wird. Und hier steckt das Dilemma.

Die zunehmende Homeoffice-Arbeit bei den Unternehmen verstärkt die Situation noch mehr. Bei den Fachkräften herrscht oftmals Frustration über ungenügende Unterstützung, zu wenig geschultem Personal und dem großen Defizit runder digitaler Prozesse. Passgenaue professionelle Schulungen sowie verlässliche erfahrene Businesspartner mit entsprechend zeitgemäßen Kompetenzen und breit aufgestellten Wissensgebieten mit Spezialisierungen sind rar. Und wer mag schon gerne eine Vielzahl von Ansprechpartnern ohne nachhaltiger Unterstützung, wenn man zeitgemäß, digital und vor allem effizient mit kontinuierlicher Umsetzung, die Prozesse nachhaltig weiter entwickeln möchte.

Individuelle Dienstleistungen statt vorgefertigte Inhalte, denen eine gute Bedarfsanalyse vorausgeht, sichert Wissensniveau, damit Fachkräfte weiter im Beruf erfolgreich sein können. Die Klarheit im Geschäftsmodell, der Organisation, den Prozessen sowie bei den Rollen und Funktionen des Personals in der schnelllebigen Arbeitswelt sorgt für Sicherheit und Motivation bei den zahlreichen Veränderungen.

Mit welchem Businesspartner gestalten Sie den Wandel hin zur digitalen Ökonomie? Fangen Sie mit dem ersten und schwierigsten Schritt der Entscheidung an. Folgen Sie dem Motto „Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“ (Herrmann Hesse).

Bringen Sie den Stein für die nachhaltige aktive Weiterentwicklung Ihres Unternehmens bzw. für Teilbereiche ins Rollen. Gerne unterstütze ich Sie mit meiner Expertise und meinem Leistungsangebot. Buchen Sie gerne direkt ein kostenloses Kundengespräch für den Ersteindruck und zur Auftragsklärung. Ich freue mich auf Sie!

Leiden Sie aktuell unter dem mangelnden Seminarangebot im Bereich Finanzbuchführung für Auszubildende, Quer- oder Wiedereinsteiger? Oder sind Sie Unternehmer und möchten zukünftig die Buchführungs-Aufgaben aktiv selbst in die Hand nehmen? Brauchen Sie Grundlagen zum Thema oder eine Auffrischung der Kenntnisse mit Praxisbezug als Vorbereitung weiterer Schritte verbunden mit gängiger Software-Lösung?

Gerne biete ich Ihnen in kompakter Form im 1:1-Kontakt online passenden Schulungsbedarf. Im aktiven Dialog wird anhand eines Musterfalls spielerisch leicht das notwendige Fachwissen gemeinsam erarbeitet. So stärken Sie das Fundament der Buchhaltungs-Aufgaben mit wichtigen Begriffen und bedeutsamen Gesetzesgrundlagen für darauf aufbauende speziellere Themen. Zudem erhalten Sie Handlungsempfehlungen und praxisorientierte Tipps. Die Hilfe zur Selbsthilfe wird dabei selbstverständlich aktiv eingebunden. Aufgaben und Übungen zwischen den vier Modulen sorgen für Vertiefung des erworbenen Wissens. Wiederholungen und Reflexion zu den Sachverhalten verstärken zudem den praxisbezogenen Lerneffekt.

Haben Sie Interesse an 4 x ca. 2 Stunden verteilt auf mehrere Tage und zusätzlich Übungen zur Vertiefung der erworbenen Kenntnisse passend angelehnt an Ihrem Arbeitswochenplan?

Dann nehmen Sie direkt Kontakt zu mir auf und sichern Sie sich passende Termine für den 1:1-Kontakt.

Sie wünschen mehr Details zum Seminar online?

Hier finden Sie Inhalte im Detail:

Das Seminar online im 1:1-Kontakt findet nach vereinbarten Terminen per Telefon verbunden mit Fernbetreuungs-Software statt. Die Aufgaben und Übungen werden gemeinsam beim jeweiligen Termin festgelegt und die Aufgaben digital zur Verfügung gestellt.

Wenn Sie sich angemeldet haben, können Sie sich jetzt schon darauf freuen. Stimmen vergangener Teilnehmer bestätigen, dass die Teilnahme mit Spaß, Leichtigkeit und wesentlicher Zunahme des Niveaulevels zu diesem Thema verbunden ist.

Die Politik ruft Arbeitgeber zur Eindämmung der Corona-Pandemie auf, ihren Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice überall dort zu ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Spielerisch leicht lassen sich dabei die Aufgaben rund um Buchhaltung in der virenfreien Zone abwickeln. Denn wenn im Unternehmen Belege digital bereitgestellt werden, ist das Buchen und Zahlen von Belegen oder die Erstellung von Auswertungen im Homeoffice ganz einfach sicher gestellt. Ordner hin und her schleppen oder gar Belege per Post verschicken ist dabei unnötig. All das würde Zeit kosten und eventuell noch Porto verursachen, was nicht sein muss.

Dabei kann der Zugriff zur Buchhaltungs-Software über verschiedene Varianten im Homeoffice ermöglicht werden: egal ob als einfache Lösung über Laptop organisiert oder per eingerichteten Zugriff über VPN oder als ASP-Lösung mit Systempartner-Unterstützung. Es gibt diverse Lösungsansätze, je nach zukünftiger Handhabung. Die Bereitstellung digitaler Belege kann dabei über eine Cloud-Lösung per email-Upload oder via Scan-Vorgang im Unternehmen durch x-beliebiges Personal ganz ohne Fachbezug erfolgen.

Wer hierzu Unterstützung benötigt für optimale Einführung oder optimierter Zusammenarbeit mit Fachkräften im Homeoffice, kann gerne direkt mit mir Kontakt aufnehmen.

Ich freue mich auf Kennenlernen und Auftragsklärung. Besonders aber mag ich es, wenn ich Sie aktiv unterstützen darf mit einem kleinen Beitrag (geschätzter Zeitaufwand zirka 2 x 2 Stunden per Beratung online, kostenpflichtig, Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand) zur gesellschaftlichen Bewältigung der herausforderten Corona-Krisenzeit.

Unterstützen Sie Homeoffice bei den Buchhaltungs-Aufgaben! Und nutzen Sie die Chance in der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Fachkraft, die sich langfristig mit Motivation und Aufrechterhaltung von Gesundheit und verlässlicher Arbeitsleistung bei mobiler Arbeit mit Sicherheit auszahlt.

Trend ist es, Checklisten in steuerberatenden Kanzleien zu bestimmten Prozessabläufen kanzleiweit wie auch mandantenspezifisch zu haben. Das vereinfacht die Einarbeitung neuer Mitarbeiter, bringt Sicherheit in komplexen Sachverhalten mit vielerlei rechtlicher Änderungen in dieser Branche und sorgt für einen gewissen Qualitätsstandart, beispielsweise bei der Erstellung einer Buchhaltung für einen Mandant.

Die Welt ist voller Unsicherheit. Und Zufriedenheit bei den Beschäftigten geht meist auch mit Sicherheit in den Arbeitsabläufen einher. Oft gibt es für vorliegende Checklisten in den steuerberatenden Kanzleien spezielle Verantwortliche, die hierfür Anpassungen organisatorischer Art integrieren und auch rechtliche Besonderheiten wie auch Tipps und Tricks mit ergänzenden Hintergrundinformationen berücksichtigen.

Sind die Checklisten veraltet, muss jeder Mitarbeiter, der sich daran orientiert, sich selbst mit Änderungen rechtlicher und organisatorischer Art beschäftigen. Und das bedeutet zu investierende Zeit, die oft anderweitig dringend benötigt wird. So existieren aktuell in diesen Berufen enorm viele Zusatzaufgaben durch die Änderungen bei der Umsatzsteuer, Antragsstellungen zu Corona-Unterstützungshilfen oder zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld. Zudem existiert zur Zeit lähmende Angst in der Gesellschaft durch die Corona-Situation, die eine Arbeitsleistung mit hoher Belastung erschwert.

Als Verantwortlicher beispielsweise der Checkliste zum Jahreswechsel können Sie in einem Telefonat über eine „Beratung online“ gezielt und passgenau den Prozess abgleichen. Egal ob zu rechtlichen Änderungen mit notwendiger Berücksichtigung oder neuen Komfortfunktionen in der Software. Wir prüfen Ihren vorliegend definierten Ablauf, analysieren die Checkliste und erarbeiten und integrieren gemeinsam notwendige Anpassungen in Bezug auf Aktualität, Effizienz und Qualität. Dabei steht das Ganze selbstverständlich im Einklang mit Ihrer Kanzleistrategie.

Haben Sie Interesse an einer Teamarbeit mit einem kompetenten Businesspartner auf Augenhöhe für eine bestmöglichste Checkliste zum Jahreswechsel für alle Mitarbeiter? Dann warten Sie nicht zu lange und planen Sie rechtzeitig eine „Beratung online„.

Bei Fragen vorab, reservieren Sie sich vorab ein kostenloses Kundengespräch. Ich freue mich auf Sie!

Zu Zeiten von COVID-19 ist vieles anders. Während das Interesse an Präsenzveranstaltungen rund um gesetzliche Änderungen und auch zur Finanzbuchführungs-Software in den letzten Jahren enorm hoch war, ist nun jeder in der Buchhaltung sich selbst überlassen und muss sich neu organisieren durch die Reduktion der Kontakte auf ein Minimum. Das ist Fluch und Segen zugleich, oder?

Was ist nun das Wichtigste? Gesundheit und virenfrei bleiben oder gar ein Risiko bei der beruflichen Weiterbildung eingehen für bestmöglichste Arbeitsleistung und einfach nur AHA-Regeln einhalten? Eine Entscheidung, die jeder Unternehmer mit den Angestellten im Unternehmen entscheiden muss. Eines ist klar: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs rufen Unternehmen auf, ihren Beschäftigten angesichts der hohen Infektionszahlen >>wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder das mobile Arbeiten zu Hause zu ermöglichen>>

Und da liegt es nahe, berufsbezogene Weiterbildung auf Grund der Vielzahl von Änderungen verbunden mit der geänderten Information und Kommunikation durch die digitale Arbeitswelt neu zu organisieren. Egal ob rechtliche Änderungen, technologische Neuerungen oder verbesserte Schnittstellenverbindungen zu vor- und nachgelagerter Software, die Änderungen reisen nicht ab. Ganz im Gegenteil: vieles wird wesentlich komplexer, manche Themen sind widersprüchlich und gleichzeitig wird Zeit ein immer wertvolleres Gut. Bleiben Sie weiter interessiert, profitieren Sie von anderen Erfahrungen und kümmern Sie sich zügig um neue Businesspartner Ihrer wichtigsten Kompetenzfelder für pass- und typgerechte Unterstützung. Lassen Sie das Band nicht abreisen, bleiben Sie am Ball!

Wenn Sie Bedarf rund um Änderungen, Neuerungen und Tipps zum Jahreswechsel in Ihren Buchhaltungs-Aufgaben haben, biete ich Ihnen gerne eine „Beratung online“ im Ein-zu-Eins-Kontakt per Telefon. Den Termin können Sie selbstverständlich gleich direkt selbst aussuchen. Geschätzter Zeitaufwand für Finanzbuchführungs-Themen: zirka 1-2 Stunden (kostenpflichtig, Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand)

Einfach Telefon mit bevorzugt Headset und den Zugriff zu Ihrem PC sicher stellen, dann kriegen Sie das, was Sie sonst auch in einem Jahreswechsel-Seminar als Präsenzveranstaltung erlebt hätten: professionell, verlässlich und bedarfsgerecht. Eine Videokonferenzsoftware ist dabei gar nicht nötig. Ich freue mich darauf!

Termin hier einfach direkt online buchen

Bei Fragen oder weiteren erwünschten Informationen vorab, buchen Sie ein kostenloses Kundengespräch für 15 Minuten.