Organisation ist das A & O
Eine mangelhafte Organisation im Unternehmen hemmt das Wachstum. Und schürt die Unsicherheit und Fehleranfälligkeit. Unklare Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche, unzureichende Kommunikation zwischen Hierarchieebenen behindern die Umsetzung von Entscheidungen in den betrieblichen Erfordernissen. Und schaffen womöglich noch mehr Probleme als dass diese gelöst werden.
In der Konsequenz geraten so unternehmerische Abläufe ins Stocken, die gewünschte Qualität wird nicht erreicht und die Wettbewerbsfähigkeit lässt nach. Hohe Prozesskosten sind die Folge. Und zur nächsten gewünschten Wachstumswelle des Unternehmens wird der Aufwand der optimierten Organisationsentwicklung umso größer.
Der Frust bei engagiert lösungsorientiert arbeitenden Mitarbeitern steigt. Ob sie in so einer Organisation auf lange Sicht bleiben, ist fraglich. Das Image verändert sich und der Teufelskreis wird größer. Ein Schaden, den sich aktuell keine Organisation leisten möchte. Lassen Sie es nicht so weit kommen!
Förderung mit BAFA-akkreditierten Berater
Das Förderprogramm erfolgt aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland. Weitere Kriterien sind beispielsweise: weniger als 250 Beschäftigte und weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio Euro.
Als Bestandsunternehmen gilt ein Fördersatz von 50% der maximal förderfähigen Beratungskosten als Bemessungsgrundlage in Höhe von 3.000 Euro netto in den alten Bundesländern. Das würde für Sie einen maximalen Zuschuss von 1.500 Euro bedeuten. Bei Jungunternehmen gilt bei gleichem Fördersatz um 1.000 Euro höhere maximal förderfähige Beratungskosten, also 4.000 Euro netto. Demnach wäre das ein maximaler Zuschuss von 2.400 Euro. Und befindet sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten so gilt bei maximal förderfähigen Beratungskosten von 3.000 Euro netto ein Fördersatz von 90 Prozent mit maximalem Zuschuss von 2.700 Euro.
Als Beraterin bin ich seit 2021 bei BAFA – mit der Unternehmens-Nr. 191856 – registriert. In diesem Zusammenhang biete ich eine allgemeine Beratung hinsichtlich Unternehmensführung im Personal- und Rechnungswesen an. Die Schwerpunkte sind:
- unternehmerische Ausrichtung/Strategie
- Prozessoptimierung
- Aufbau-/Ablauforganisation
- Umstrukturierung
Anforderungen an die Beratungsförderung
Mit der BAFA-Förderung werden nur konzeptionelle Beratungsleistungen unterstützt. Konzeptionell ist eine Beratung, wenn diese Entscheidungshilfen bietet, Schwachstellen und deren Ursachen feststellt und Vorschläge zur Verbesserung inklusive Anleitungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis erfolgt.
Der Ablauf stellt sich folgendermaßen dar:
- Klärung aktueller Probleme mit dem Unternehmer
- Aufnahme IST-Situation durch Beleuchtung eines Teilbereichs
- Analyse der IST-Situation im Rahmen des Beratungsauftrages
- Untersuchung einzelner Schwachstellen mit Benennung incl. deren Ursachen
- Erarbeitung von darauf aufbauenden Verbesserungsvorschlägen (= Handlungsempfehlungen) und Anleitungen zur Umsetzung der Vorschläge in die betriebliche Praxis
BAFA-Förderzuschuss in 2023
Mit dem Förderzuschuss, je nach Unternehmensgruppe und Standort, derzeit von bis zu 2.400 Euro unterstütze ich Sie digitale Prozesse zu schaffen, die Ihre Unternehmensstrukturen kontinuierlich optimieren. So können Sie das ersparte Geld anderweitig im Unternehmen investieren. Das Beantragen ist einfach gestaltet und schnell gemacht.
Schreiben Sie mich bitte direkt an – zur Klärung der Möglichkeiten der Zusammenarbeit. Und teilen Sie mir Ihr Anliegen über info@digitalontop.de mit – ich melde gerne direkt bei Ihnen telefonisch.